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ALLGEMEINE LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN DER STOCKL-SCHMAUS GMBH

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen; sie werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten jedoch nicht, wenn unser Vertragspartner eine Privatperson ist und nicht beruflich oder gewerblich handelt.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Kunde sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.
1.3 Vertragsstrafen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Sollte ausnahmsweise eine solche Regelung getroffen werden, so bedarf dies einer eigenen, gesonderten schriftlichen und von beiden Seiten unterzeichneten Vereinbarung.

2. Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
2.1 Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend. Mündliche Nebenabreden sind erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2.2 Weicht der Kunde von seinen Vorgaben ab und führt dies zu Mehraufwendungen, so sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen.
2.3 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 20 % sind vom Kunden anzuerkennen.
2.4 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sowie an Werkzeugen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind.

3. Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, können wir weitere Lieferungen und Leistungen von einer Vorauszahlung durch den Kunden abhängig machen. Wir können dem Kunden für die Vorauszahlung eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Kunde kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden sind insbesondere dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
4.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Zahlungen sind wie folgt fällig:
Für Werkzeuge:
Ein Drittel der Auftragssumme bei Auftragserteilung.
Ein Drittel bei erster Abmusterung aus dem in Auftrag gegebenen Werkzeug.
Ein Drittel bei Freigabe des Werkzeuges oder Aufnahme der Produktion.
Bei allen anderen Aufträgen gilt:
2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, ansonsten 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.
4.4 Die von uns in Rechnung gestellten Beträge sind ab Verzug des Kunden mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
4.5 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so können wir, unbeschadet unserer Rechte aus den Eigentumsvorbehalten, dem Kunden eine schriftliche Frist zur Leistung von 14 Tagen setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten und nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz zu verlangen,
4.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferzeit, Gefahrübergang, Versand
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb sieben Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten können oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird uns die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Kunden gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Kunde weder zum Rucktritt noch zum Schadensersatz berechtigt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen
5.6 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes auf den Kunden über; Transportschäden gehen somit zu Lasten des Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umstanden, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
5.7 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Kunden. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen Versandweg und Versandmittel nach unserer Wahl.

6. Gewährleistung, Haftung
6.1 Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mangel sind von dem Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.
6.2 Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat, ebenso nicht bei Verschleiß und unsachgemäßer Behandlung. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, sind wir - unter Ausschluss der Rechte des Kunden von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Kunde hat uns für Jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
6.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kunden durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.4 Schadensersatzanspruche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung von uns verweigert wird. Das Recht des Kunden zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
6.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schaden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haften wir nur, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
6.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Anspruche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Anspruche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.7 Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
6.8 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften Jedoch nur, soweit die Schaden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht.
6.9 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rucksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde, .
7.2 Uber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen.
7.3 Der Kunde tritt uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab.
7.4 Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.
7.5 Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
7.6 Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten tragt der Kunde. Wir sind nach Rückerhalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

8. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
9.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz.
9.2 Gerichtsstand ist Landshut.
9.3 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen

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